Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten einer GmbH iSd § 9 Abs 2 VStG, der die Pflichten des Zulassungsbesitzers gemVon der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten einer GmbH iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG, der die Pflichten des Zulassungsbesitzers gem
§ 103 Abs 1 Z 1 KFG wahrzunehmen hat, ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedenen, für die Beladung eines Kfz oder Anhängers Anordnungsbefugten iSd § 101 Abs 1a KFG zu unterscheiden (Hinweis E 12.2.1986, 85/03/0046).Paragraph 103, Absatz eins, Ziffer eins, KFG wahrzunehmen hat, ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines von der Person des Lenkers oder des Zulassungsbesitzers verschiedenen, für die Beladung eines Kfz oder Anhängers Anordnungsbefugten iSd Paragraph 101, Absatz eins a, KFG zu unterscheiden (Hinweis E 12.2.1986, 85/03/0046).