Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
91/09/0015
Entscheidungsdatum
21.02.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0091 2
Stammrechtssatz
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltsmomente machen konnte.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090015.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010
Dokumentnummer
JWR_1991090015_19910221X04