Verwaltungsgerichtshof
21.02.1991
91/09/0015
GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0091 2
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltsmomente machen konnte.