Enthält das betreute Haus lediglich mehrere an Speditionen vermietete Büros, so dient es ausschließlich Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 lit b HBG, womit die Anwendbarkeit des HBG ausgeschlossen ist.Enthält das betreute Haus lediglich mehrere an Speditionen vermietete Büros, so dient es ausschließlich Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, HBG, womit die Anwendbarkeit des HBG ausgeschlossen ist.