Verwaltungsgerichtshof
24.03.1992
91/08/0010
Enthält das betreute Haus lediglich mehrere an Speditionen vermietete Büros, so dient es ausschließlich Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, HBG, womit die Anwendbarkeit des HBG ausgeschlossen ist.