Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0010

Rechtssatz

Enthält das betreute Haus lediglich mehrere an Speditionen vermietete Büros, so dient es ausschließlich Zwecken einer der GewO unterliegenden Tätigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, HBG, womit die Anwendbarkeit des HBG ausgeschlossen ist.