Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
90/18/0248
Entscheidungsdatum
13.09.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0160
Rechtssatz
Ist der Beh bei der Wiedergabe der Kennzeichennummer des Kfz des Besch ein Ziffernsturz unterlaufen, ist die Identität des Fahrzeuges jedoch unbestritten, so ist dieses Versehen berichtigungsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180248.X04
Im RIS seit
12.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011
Dokumentnummer
JWR_1990180248_19910913X04