Verwaltungsgerichtshof
13.09.1991
90/18/0248
Ist der Beh bei der Wiedergabe der Kennzeichennummer des Kfz des Besch ein Ziffernsturz unterlaufen, ist die Identität des Fahrzeuges jedoch unbestritten, so ist dieses Versehen berichtigungsfähig.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0160