Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/18/0248
Entscheidungsdatum
13.09.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0160
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2
Stammrechtssatz
Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, und die Unrichtigkeit ferner von der Behörde - bei entsprechender Aufmerksamkeit - bereits bei der Erlassung des Bescheides hätte vermieden werden können (Hinweis E 23.10.1985, 85/02/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180248.X02
Im RIS seit
12.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011
Dokumentnummer
JWR_1990180248_19910913X02