Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2011/05/0008
Entscheidungsdatum
30.01.2014
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/05/0056
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/18/0018 E 11. Mai 1990 RS 1
Stammrechtssatz
Die Begründungserfordernisse des § 60 AVG schließen auch in jenen Fällen, in denen der maßgebende Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist, die Verpflichtung der Behörde mit ein, in der Bescheidbegründung in eindeutiger Weise darzutun, von welchen konkreten Tatsachenfeststellungen sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist (Hinweis E 23.1.1979, 451/78).Die Begründungserfordernisse des Paragraph 60, AVG schließen auch in jenen Fällen, in denen der maßgebende Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist, die Verpflichtung der Behörde mit ein, in der Bescheidbegründung in eindeutiger Weise darzutun, von welchen konkreten Tatsachenfeststellungen sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist (Hinweis E 23.1.1979, 451/78).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011050008.X02
Im RIS seit
03.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2014
Dokumentnummer
JWR_2011050008_20140130X02