Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/13/0169

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

90/13/0169

Entscheidungsdatum

01.07.1992

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es erscheint ausgeschlossen, daß zwischen Fremden Darlehen ohne Verzinsung und ohne konkrete Vereinbarung über Rückzahlungsmodalitäten abgeschlossen werden, weshalb die AbgBeh zu Recht den Schluß zieht, daß solche behauptete Vereinbarungen einem Fremdvergleich nicht standhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130169.X05

Im RIS seit

01.07.1992

Dokumentnummer

JWR_1990130169_19920701X05