Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1992

Geschäftszahl

90/13/0169

Rechtssatz

Es erscheint ausgeschlossen, daß zwischen Fremden Darlehen ohne Verzinsung und ohne konkrete Vereinbarung über Rückzahlungsmodalitäten abgeschlossen werden, weshalb die AbgBeh zu Recht den Schluß zieht, daß solche behauptete Vereinbarungen einem Fremdvergleich nicht standhalten.