Anders als die vom Satz 2 des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG erfaßten Entgeltteile (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0060) sind nach Satz 1 legcit als Auslagenersätze gewidmete und gewährte Entgeltteile nur insoweit beitragsfrei, als mit ihnen wirklich nur tatsächliche Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten wurden.Anders als die vom Satz 2 des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG erfaßten Entgeltteile (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0060) sind nach Satz 1 legcit als Auslagenersätze gewidmete und gewährte Entgeltteile nur insoweit beitragsfrei, als mit ihnen wirklich nur tatsächliche Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten wurden.