Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

90/08/0185

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/17 90/08/0225 5

Stammrechtssatz

Anders als die vom Satz 2 des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG erfaßten Entgeltteile (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0060) sind nach Satz 1 legcit als Auslagenersätze gewidmete und gewährte Entgeltteile nur insoweit beitragsfrei, als mit ihnen wirklich nur tatsächliche Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten wurden.