Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/08/0153
Entscheidungsdatum
16.04.1991
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Nach § 67 iVm § 60 AVG hat auch die Rechtsmittelbehörde in der Begründung des Bescheides die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.Nach Paragraph 67, in Verbindung mit Paragraph 60, AVG hat auch die Rechtsmittelbehörde in der Begründung des Bescheides die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel
als wesentlicher Verfahrensmangel
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der
Wertung einzelner Beweismittel
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch des Berufungsbescheides
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080153.X03
Im RIS seit
27.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2008
Dokumentnummer
JWR_1990080153_19910416X03