Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/08/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/08/0153

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nach Paragraph 67, in Verbindung mit Paragraph 60, AVG hat auch die Rechtsmittelbehörde in der Begründung des Bescheides die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080153.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1990080153_19910416X03