Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6513 F/1990
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
90/16/0015
Entscheidungsdatum
20.06.1990
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Besprechung in:
AnwBl 1/1991, S 43;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/16/0041 E 28. Juni 1989 VwSlg 6416 F/1989 RS 4
Stammrechtssatz
Wird ein Abgabenbescheid an die Firma eines Kaufmannes statt an diesen selbst gerichtet, so handelt es sich bei diesem Mangel nicht um ein formelles Versehen, sondern um die materiell falsche Bezeichnung des Abgabenschuldners. Deshalb wird ein solcher materieller Mangel auch nicht dadurch geheilt, daß aus dem Sachzusammenhang auf den in Wirklichkeit gemeinten Adressaten geschlossen werden kann.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160015.X04
Dokumentnummer
JWR_1990160015_19900620X04