Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
89/14/0196
Entscheidungsdatum
21.12.1989
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 238;
AnwBl 1990/7, S 392;
Rechtssatz
Im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichtes (Ausgleiches) kann ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens beitragen und im Falle einer solchen Sanierung kann die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeiten unbillig sein. Die Abgabenbehörde ist zur Gewährung einer Abgabennachsicht aber jedenfalls dann nicht verhalten, wenn keine realistische Hoffnung auf einen Ausgleich besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140196.X04
Im RIS seit
21.12.1989
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016
Dokumentnummer
JWR_1989140196_19891221X04