Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 22 BAO auszugehen.Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd Paragraph 22, BAO auszugehen.