Verwaltungsgerichtshof
10.09.1998
93/15/0051
GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 10
Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd Paragraph 22, BAO auszugehen.