Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1998

Geschäftszahl

93/15/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 10

Stammrechtssatz

Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd Paragraph 22, BAO auszugehen.