Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/10/0202

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

89/10/0202

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Werden in Betriebsräumen eines Lebensmittelbetriebes Lebensmittel vorgefunden, so ist davon auszugehen, daß sie - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden, objektiven Merkmale vorhanden sind, die diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - auch tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X04

Im RIS seit

26.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014

Dokumentnummer

JWR_1989100202_19900226X04

Rechtssatz für 90/10/0165

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/10/0165

Entscheidungsdatum

31.01.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 4

Stammrechtssatz

Werden in Betriebsräumen eines Lebensmittelbetriebes Lebensmittel vorgefunden, so ist davon auszugehen, daß sie - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden, objektiven Merkmale vorhanden sind, die diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - auch tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100165.X01

Im RIS seit

31.01.1992

Dokumentnummer

JWR_1990100165_19920131X01

Rechtssatz für 92/10/0449

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/10/0449

Entscheidungsdatum

29.01.1996

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 4

Stammrechtssatz

Werden in Betriebsräumen eines Lebensmittelbetriebes Lebensmittel vorgefunden, so ist davon auszugehen, daß sie - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden, objektiven Merkmale vorhanden sind, die diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - auch tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992100449.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992100449_19960129X01