Verwaltungsgerichtshof
29.01.1996
92/10/0449
GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 4
Werden in Betriebsräumen eines Lebensmittelbetriebes Lebensmittel vorgefunden, so ist davon auszugehen, daß sie - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden, objektiven Merkmale vorhanden sind, die diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - auch tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.