Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1096/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1096/64

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Berufungsbehörde steht es frei, zur Begründung ihres Berufungsbescheides auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu verweisen, wenn sich die im Berufungsverfahren erhobenen Ausführungen des Berufungswerber mit den im erstinstanzlichen Verfahren erledigten Ausführungen decken.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001096.X01

Im RIS seit

23.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964001096_19650423X01

Rechtssatz für 2323/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2323/64

Entscheidungsdatum

20.01.1966

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1096/64 E 23. April 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der Berufungsbehörde steht es frei, zur Begründung ihres Berufungsbescheides auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu verweisen, wenn sich die im Berufungsverfahren erhobenen Ausführungen des Berufungswerber mit den im erstinstanzlichen Verfahren erledigten Ausführungen decken.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964002323.X01

Im RIS seit

30.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014

Dokumentnummer

JWR_1964002323_19660120X01

Rechtssatz für 89/03/0182

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/03/0182

Entscheidungsdatum

13.12.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1096/64 E 23. April 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der Berufungsbehörde steht es frei, zur Begründung ihres Berufungsbescheides auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu verweisen, wenn sich die im Berufungsverfahren erhobenen Ausführungen des Berufungswerber mit den im erstinstanzlichen Verfahren erledigten Ausführungen decken.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030182.X02

Im RIS seit

30.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014

Dokumentnummer

JWR_1989030182_19891213X02