Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/01/0040

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/01/0040

Entscheidungsdatum

22.02.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1989010040.X02

Im RIS seit

24.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1989010040_19870222X02

Rechtssatz für 87/01/0230

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/01/0230

Entscheidungsdatum

16.12.1987

Index

Polizeirecht - AsylG
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Rechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010230.X01

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019

Dokumentnummer

JWR_1987010230_19871216X01

Rechtssatz für 87/01/0299

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/01/0299

Entscheidungsdatum

16.12.1987

Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010299.X01.1

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019

Dokumentnummer

JWR_1987010299_19871216X01

Rechtssatz für 86/01/0155

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/01/0155

Entscheidungsdatum

10.02.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010155.X01

Im RIS seit

19.04.2005

Dokumentnummer

JWR_1986010155_19880210X01

Rechtssatz für 87/01/0332

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

87/01/0332

Entscheidungsdatum

13.04.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010332.X02

Im RIS seit

20.06.2005

Dokumentnummer

JWR_1987010332_19880413X02

Rechtssatz für 89/01/0446

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/01/0446

Entscheidungsdatum

24.01.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010446.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1989010446_19900124X02

Rechtssatz für 89/01/0413

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/01/0413

Entscheidungsdatum

07.02.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010413.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1989010413_19900207X02

Rechtssatz für 90/01/0197

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/01/0197

Entscheidungsdatum

30.01.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990010197.X03

Im RIS seit

30.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1990010197_19910130X03