Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
88/15/0110
Entscheidungsdatum
15.01.1990
Index
32/06 Verkehrsteuern
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 85;
Rechtssatz
Der für jeweils ein Kalendermonat zu entrichtende Straßenverkehrsbeitrag ist als "Fixbeitrag" für ein Fahrzeug auch dann zu entrichten, wenn mit diesem innerhalb dieses Monats nur eine Güterbeförderung erfolgen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150110.X03
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009
Dokumentnummer
JWR_1988150110_19900115X03