Verwaltungsgerichtshof
15.01.1990
88/15/0110
Der für jeweils ein Kalendermonat zu entrichtende Straßenverkehrsbeitrag ist als "Fixbeitrag" für ein Fahrzeug auch dann zu entrichten, wenn mit diesem innerhalb dieses Monats nur eine Güterbeförderung erfolgen sollte.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 85;