Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1990

Geschäftszahl

88/15/0110

Rechtssatz

Der für jeweils ein Kalendermonat zu entrichtende Straßenverkehrsbeitrag ist als "Fixbeitrag" für ein Fahrzeug auch dann zu entrichten, wenn mit diesem innerhalb dieses Monats nur eine Güterbeförderung erfolgen sollte.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 85;