Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6431 F/1989
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
88/14/0177
Entscheidungsdatum
12.09.1989
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Besprechung in:
ÖStZ 1990, 82;
Rechtssatz
Um von einer Einkunftsquelle sprechen zu können, muß die Erzielung positiver Einkünfte in absehbarer Zeit möglich sein. Eine absehbare Zeit liegt nicht mehr vor, wenn die Einnahmen die aufgetretenen Verluste erst nach 25 Jahren abdecken sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140177.X03
Dokumentnummer
JWR_1988140177_19890912X03