Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/10/0116

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12803 A/1988

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/10/0116

Entscheidungsdatum

07.11.1988

Index

10/10 Auskunftspflicht
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Ein Auskunftsbegehren (unter Hinweis auf die ihrer Ansicht nach für die gleichartigen "H".-Produkte zugelassene Verwendung derselben Angabe) "welche Voraussetzungen die Diätmahlzeiten der Einschreiterin erfüllen müssen, damit auch für sie die beantragte Angabe genehmigt wird, wie für die Diätmahlzeiten der Antragstellerin laut Beilage" verpflichtet die Behörde nicht die begehrte Auskunft zu erteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100116.X02

Im RIS seit

24.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010

Dokumentnummer

JWR_1988100116_19881107X02