Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 12803 A/1988
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
88/10/0116
Entscheidungsdatum
07.11.1988
Index
10/10 Auskunftspflicht
82/05 Lebensmittelrecht
Norm
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs3;
Rechtssatz
Ein Auskunftsbegehren (unter Hinweis auf die ihrer Ansicht nach für die gleichartigen "H".-Produkte zugelassene Verwendung derselben Angabe) "welche Voraussetzungen die Diätmahlzeiten der Einschreiterin erfüllen müssen, damit auch für sie die beantragte Angabe genehmigt wird, wie für die Diätmahlzeiten der Antragstellerin laut Beilage" verpflichtet die Behörde nicht die begehrte Auskunft zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100116.X02
Im RIS seit
24.01.2007
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010
Dokumentnummer
JWR_1988100116_19881107X02