Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1988

Geschäftszahl

88/10/0116

Rechtssatz

Ein Auskunftsbegehren (unter Hinweis auf die ihrer Ansicht nach für die gleichartigen "H".-Produkte zugelassene Verwendung derselben Angabe) "welche Voraussetzungen die Diätmahlzeiten der Einschreiterin erfüllen müssen, damit auch für sie die beantragte Angabe genehmigt wird, wie für die Diätmahlzeiten der Antragstellerin laut Beilage" verpflichtet die Behörde nicht die begehrte Auskunft zu erteilen.