Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/09/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/09/0140

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Index

Verwaltungsverfahren - ZustellG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Vorhalt zum Zwecke des Parteiengehörs ist (ebenso wie ein Bescheid) erst am Tage der Zustellung erlassen. Hat die Behörde an diesem Tage bereits Kenntnis von einer Zustellungsbevollmächtigung, dann hat sie die (neuerliche) Zustellung des Vorhaltes an den Vertreter zu veranlassen.

Schlagworte

Parteiengehör Parteienvertreter Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X03

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2026

Dokumentnummer

JWR_1988090140_19890427X03