Die Regelung der WTBO über die eigenverantwortliche Ausübung des Berufes des nicht angestellten Wirtschaftsftreuhänders in einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft (hier: als Geschäftsführer) sagt nichts über die Gestaltung der nach § 4 Abs 2 ASVG relevanten Beschäftigungsmerkmale, etwa der Weisungsgebundenheit hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens (arg: "Weisungen fachlicher Art" in § 28 Abs 1 WTBO) aus.Die Regelung der WTBO über die eigenverantwortliche Ausübung des Berufes des nicht angestellten Wirtschaftsftreuhänders in einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft (hier: als Geschäftsführer) sagt nichts über die Gestaltung der nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG relevanten Beschäftigungsmerkmale, etwa der Weisungsgebundenheit hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens (arg: "Weisungen fachlicher Art" in Paragraph 28, Absatz eins, WTBO) aus.