Verwaltungsgerichtshof
07.07.1992
88/08/0180
Die Regelung der WTBO über die eigenverantwortliche Ausübung des Berufes des nicht angestellten Wirtschaftsftreuhänders in einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft (hier: als Geschäftsführer) sagt nichts über die Gestaltung der nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG relevanten Beschäftigungsmerkmale, etwa der Weisungsgebundenheit hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens (arg: "Weisungen fachlicher Art" in Paragraph 28, Absatz eins, WTBO) aus.