Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/04/0018

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/04/0018

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Entsprechend der Regelung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 5, GewO 1973 kommt im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren der Eignung einer Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeizuführen, nur dann Relevanz zu, sofern nicht eine Bewilligung auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften durch die hiefür zuständige Behörde vorgeschrieben ist; es kommt sohin auch ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 auch nur in diesem Rahmen in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040018.X01

Im RIS seit

12.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984040018_19840626X01

Rechtssatz für 88/04/0073

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/04/0073

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0018 E 26. Juni 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Entsprechend der Regelung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 5, GewO 1973 kommt im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren der Eignung einer Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeizuführen, nur dann Relevanz zu, sofern nicht eine Bewilligung auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften durch die hiefür zuständige Behörde vorgeschrieben ist; es kommt sohin auch ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 auch nur in diesem Rahmen in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040073.X04

Im RIS seit

11.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2025

Dokumentnummer

JWR_1988040073_19881018X04

Rechtssatz für 88/04/0074

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/04/0074

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0018 E 26. Juni 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Entsprechend der Regelung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 5, GewO 1973 kommt im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren der Eignung einer Betriebsanlage, nachteilige Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeizuführen, nur dann Relevanz zu, sofern nicht eine Bewilligung auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften durch die hiefür zuständige Behörde vorgeschrieben ist; es kommt sohin auch ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entsprechend Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 auch nur in diesem Rahmen in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040074.X03

Im RIS seit

11.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040074_19881018X03