Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/16/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6282 F/1988

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

87/16/0127

Entscheidungsdatum

14.01.1988

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Aus der Begründung eines Bescheides muß ua hervorgehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß gerade der festgestellte Sachverhalt vorliegt; die die Beweiswürdigung betreffenden Erwägungen haben schlüssig darzulegen, was die Behörde veranlaßt hat, ein Beweismittel dem anderen vorzuziehen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160127.X02

Im RIS seit

14.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1987160127_19880114X02