Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/12/0103

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/12/0103

Entscheidungsdatum

30.05.1988

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Besprechung in:
ÖffD 1988/9, S 31;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes ist die Möglichkeit einer Bekämpfung einer behördlichen Entscheidung oder Verfügung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, sei es im Instanzenzug, sei es vor dem VwGH geboten, wenn aus dieser Erledigung eindeutig der Charakter einer individuellen Norm erkennbar ist.

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120103.X03

Im RIS seit

23.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2026

Dokumentnummer

JWR_1987120103_19880530X03