Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6053 A/1963
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1773/62
Entscheidungsdatum
12.06.1963
Index
Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1774/62
Rechtssatz
Wenn die Ungebührlichkeit der Entrichtung von Beiträgen durch den Versicherungsträger anerkannt oder im Verwaltungsverfahren festgestellt worden ist, so können diese Beiträge auch dann innerhalb von zwei Jahren nach dem Anerkenntnis bzw nach dem Eintritt der Rechtskraft der Feststellung zurückgefordert werden, wenn die Zahlung mehr als zwei Jahre zurückliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001773.X01
Im RIS seit
10.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021
Dokumentnummer
JWR_1962001773_19630612X01