Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/13/0082

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6334 F/1988

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/13/0082

Entscheidungsdatum

15.06.1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/117;

Rechtssatz

Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden, der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Paragraph 21, Anmerkung 26 Absatz eins, am Ende und Paragraph 23, Anmerkung 23 und 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130082.X01

Im RIS seit

15.06.1988

Dokumentnummer

JWR_1986130082_19880615X01

Rechtssatz für 88/13/0008

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/13/0008

Entscheidungsdatum

07.12.1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 210;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0082 E 15. Juni 1988 VwSlg 6334 F/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden, der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Paragraph 21, Anmerkung 26 Absatz eins, am Ende und Paragraph 23, Anmerkung 23 und 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130008.X02

Im RIS seit

07.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Dokumentnummer

JWR_1988130008_19881207X02

Rechtssatz für 88/13/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/13/0009

Entscheidungsdatum

07.12.1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0082 E 15. Juni 1988 VwSlg 6334 F/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden, der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Paragraph 21, Anmerkung 26 Absatz eins, am Ende und Paragraph 23, Anmerkung 23 und 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130009.X03

Im RIS seit

07.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Dokumentnummer

JWR_1988130009_19881207X03