Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/04/0109

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10675 A/1982

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/04/0109

Entscheidungsdatum

12.03.1982

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" schließt eine Subsumtion unter die Bestimmung des Paragraph 81, GewO 1973 dann aus, wenn ein unter Bedachtnahme auf die Kriterien des Paragraph 74, Absatz 2, Einleitungssatz GewO 1973 im konkreten Fall zu beurteilender sachlicher oder aber ein örtlicher Zusammenhang mit der bestehenden genehmigten - "geänderten" - Betriebsanlage fehlt. Demgemäß wäre etwa auch eine Gesamtumwandlung unter Wegfall des vorangeführten Zusammenhanges nicht als Änderung iSd Paragraph 81, GewO 1973 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981040109.X01

Im RIS seit

04.03.2004

Dokumentnummer

JWR_1981040109_19820312X01

Rechtssatz für 83/04/0075

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/04/0075

Entscheidungsdatum

18.11.1983

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/04/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0109 E 12. März 1982 VwSlg 10675 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" schließt eine Subsumtion unter die Bestimmung des Paragraph 81, GewO 1973 dann aus, wenn ein unter Bedachtnahme auf die Kriterien des Paragraph 74, Absatz 2, Einleitungssatz GewO 1973 im konkreten Fall zu beurteilender sachlicher oder aber ein örtlicher Zusammenhang mit der bestehenden genehmigten - "geänderten" - Betriebsanlage fehlt. Demgemäß wäre etwa auch eine Gesamtumwandlung unter Wegfall des vorangeführten Zusammenhanges nicht als Änderung iSd Paragraph 81, GewO 1973 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983040075.X01

Im RIS seit

09.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022

Dokumentnummer

JWR_1983040075_19831118X01

Rechtssatz für 86/04/0118

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

86/04/0118

Entscheidungsdatum

17.03.1987

Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Beachte


Vorgeschichte:
83/04/0075 E 18.11.1983;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0109 E 12. März 1982 VwSlg 10675 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" schließt eine Subsumtion unter die Bestimmung des Paragraph 81, GewO 1973 dann aus, wenn ein unter Bedachtnahme auf die Kriterien des Paragraph 74, Absatz 2, Einleitungssatz GewO 1973 im konkreten Fall zu beurteilender sachlicher oder aber ein örtlicher Zusammenhang mit der bestehenden genehmigten - "geänderten" - Betriebsanlage fehlt. Demgemäß wäre etwa auch eine Gesamtumwandlung unter Wegfall des vorangeführten Zusammenhanges nicht als Änderung iSd Paragraph 81, GewO 1973 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040118.X05

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022

Dokumentnummer

JWR_1986040118_19870317X05