Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
83/04/0075
Entscheidungsdatum
18.11.1983
Index
GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/04/0079
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0109 E 12. März 1982 VwSlg 10675 A/1982 RS 1
Stammrechtssatz
Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" schließt eine Subsumtion unter die Bestimmung des § 81 GewO 1973 dann aus, wenn ein unter Bedachtnahme auf die Kriterien des § 74 Abs 2 Einleitungssatz GewO 1973 im konkreten Fall zu beurteilender sachlicher oder aber ein örtlicher Zusammenhang mit der bestehenden genehmigten - "geänderten" - Betriebsanlage fehlt. Demgemäß wäre etwa auch eine Gesamtumwandlung unter Wegfall des vorangeführten Zusammenhanges nicht als Änderung iSd § 81 GewO 1973 anzusehen.Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" schließt eine Subsumtion unter die Bestimmung des Paragraph 81, GewO 1973 dann aus, wenn ein unter Bedachtnahme auf die Kriterien des Paragraph 74, Absatz 2, Einleitungssatz GewO 1973 im konkreten Fall zu beurteilender sachlicher oder aber ein örtlicher Zusammenhang mit der bestehenden genehmigten - "geänderten" - Betriebsanlage fehlt. Demgemäß wäre etwa auch eine Gesamtumwandlung unter Wegfall des vorangeführten Zusammenhanges nicht als Änderung iSd Paragraph 81, GewO 1973 anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983040075.X01
Im RIS seit
09.05.2022
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2022
Dokumentnummer
JWR_1983040075_19831118X01