Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/03/0097

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

86/03/0097

Entscheidungsdatum

14.10.1987

Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Haben sich die zur Tatzeit am Tatort bestehenden tatsächlichen Verhältnisse geändert und sind die nur vorübergehend angeordneten Verkehrszeichen (baustellenbedingtes Überholverbot) wieder aufgehoben worden, liegt in der Unterlassung der Durchführung eines vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines kein Verfahrensmangel.

Schlagworte

Beweismittel Augenschein Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030097.X07

Im RIS seit

14.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2024

Dokumentnummer

JWR_1986030097_19871014X07