Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
86/03/0097
Entscheidungsdatum
14.10.1987
Index
Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
Rechtssatz
Haben sich die zur Tatzeit am Tatort bestehenden tatsächlichen Verhältnisse geändert und sind die nur vorübergehend angeordneten Verkehrszeichen (baustellenbedingtes Überholverbot) wieder aufgehoben worden, liegt in der Unterlassung der Durchführung eines vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines kein Verfahrensmangel.
Schlagworte
Beweismittel Augenschein Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030097.X07
Im RIS seit
14.10.1987
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2024
Dokumentnummer
JWR_1986030097_19871014X07