Von den Kosten des Konkursverfahrens oder Ausgleichsverfahrens kann nur für Barauslagen Insolvenz-Ausfallgeld zuerkannt werden (Abweichung von Rechtslage vor der Nov BGBl 580/1980).Von den Kosten des Konkursverfahrens oder Ausgleichsverfahrens kann nur für Barauslagen Insolvenz-Ausfallgeld zuerkannt werden (Abweichung von Rechtslage vor der Nov Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,).