Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/13/0236

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/13/0236

Entscheidungsdatum

09.04.1986

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ob Einkünfte oder Einnahmen einem Steuerpflichtigen zugerechnet werden können, ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge; die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich

in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der die sich ihm bietenden Marktchancen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern, ausgenützt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130236.X02

Im RIS seit

09.04.1986

Dokumentnummer

JWR_1984130236_19860409X02