Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/13/0077

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/13/0077

Entscheidungsdatum

13.11.1985

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die sogenannte "Koch-Kunst" kann nicht als eines der umfassenden Kunstfächer bezeichnet werden. Vielmehr entstammt der zu diesem Zusammenhang landläufig verwendete Ausdruck "Kunst" dem Sammelbegriff "Kunsthandwerk". Verdeutlicht wird dies durch das Erfordernis, daß ein Künstler sich nicht darauf beschränken darf, Erlernbares oder Erlerntes wiederzugeben, womit er sich vom Kunsthandwerker unterscheidet. Gerade die "Koch-Kunst" muß aber weitestgehend als erlernbar bzw als Wiedergabe von Erlerntem bezeichnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984130077.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1984130077_19851113X04