Sonderzahlungen iS des § 49 Abs 2 ASVG sind Zuwendungen iS des § 49 Abs 1 ASVG, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren, wobei die Regelmäßigkeit der Leistungen im wesentlichen aus der Dienstgeberzusage oder dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu beurteilen ist. (Hinweis auf E vom 12.6.1980, 2814/77 und E vom 4.6.1958, 0296/57)Sonderzahlungen iS des Paragraph 49, Absatz 2, ASVG sind Zuwendungen iS des Paragraph 49, Absatz eins, ASVG, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren, wobei die Regelmäßigkeit der Leistungen im wesentlichen aus der Dienstgeberzusage oder dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu beurteilen ist. (Hinweis auf E vom 12.6.1980, 2814/77 und E vom 4.6.1958, 0296/57)