Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1990

Geschäftszahl

89/08/0227

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0211 E 27. Juni 1985 VwSlg 11814 A/1985 RS 4

Stammrechtssatz

Sonderzahlungen iS des Paragraph 49, Absatz 2, ASVG sind Zuwendungen iS des Paragraph 49, Absatz eins, ASVG, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren, wobei die Regelmäßigkeit der Leistungen im wesentlichen aus der Dienstgeberzusage oder dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu beurteilen ist. (Hinweis auf E vom 12.6.1980, 2814/77 und E vom 4.6.1958, 0296/57)