Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
89/15/0056
Entscheidungsdatum
29.06.1989
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Beachte
Besprechung in:
AnwBl 11/1989, S 691;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2036/61 B 7. Dezember 1961 RS 1
Stammrechtssatz
Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.
Schlagworte
Mängelbehebung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989150056.X02
Dokumentnummer
JWR_1989150056_19890629X02