Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1986

Geschäftszahl

86/16/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2036/61 B 7. Dezember 1961 RS 1

(Hier: zur Verfahrenshilfe bestellter Rechtsanwalt)

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.