Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1992

Geschäftszahl

92/14/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2036/61 B 7. Dezember 1961 RS 1

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.