Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/15/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5829 F/1983

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

83/15/0053

Entscheidungsdatum

17.11.1983

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Wird bei einer Veräußerung von Unternehmensvermögen ein Teil des Klientenstockes vom bisherigen Unternehmer (Steuerberater) zurückbehalten und mit diesem Klientenstock die bisherige Unternehmertätigkeit in, wenn auch eingeschränktem Maße fortgesetzt, so kann von einer Veräußerung des Unternehmens im ganzen keine Rede sein. Auch bei einer schrittweisen Liquidation eines Unternehmens wird mit einer am Beginn der Liquidation gelegenen Veräußerung nur eines Teiles der wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens nicht der Tatbestand der Unternehmensveräußerung im ganzen verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983150053.X05

Im RIS seit

17.11.1983

Dokumentnummer

JWR_1983150053_19831117X05