Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/15/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5829 F/1983

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/15/0053

Entscheidungsdatum

17.11.1983

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Unternehmens im ganzen setzt zwar nicht die Veräußerung aller Wirtschaftsgüter eines Unternehmens überhaupt voraus; der Tatbestand der Veräußerung eines Unternehmens im ganzen ist aber doch nur erfüllt, wenn sämtliche Wirtschaftsgüter, welche die wesentlichen Grundlagen des bisherigen Unternehmens gebildet haben, veräußert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983150053.X03

Im RIS seit

17.11.1983

Dokumentnummer

JWR_1983150053_19831117X03