Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1983

Geschäftszahl

83/15/0053

Rechtssatz

Die Veräußerung eines Unternehmens im ganzen setzt zwar nicht die Veräußerung aller Wirtschaftsgüter eines Unternehmens überhaupt voraus; der Tatbestand der Veräußerung eines Unternehmens im ganzen ist aber doch nur erfüllt, wenn sämtliche Wirtschaftsgüter, welche die wesentlichen Grundlagen des bisherigen Unternehmens gebildet haben, veräußert werden.