Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/14/0188

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

83/14/0188

Entscheidungsdatum

06.03.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die Ertragsfähigkeit einer in der äußeren Form eines Gewerbebetriebes (oder einer Landwirtschaft oder eines der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes) ausgeübten Tätigkeit muß im Regelfall durch eine größere Zahl von Jahren zu negativen Ergebnissen führen, soll ihr Ergebnis als nicht den Einkünften im Sinne des EStG zurechenbar qualifiziert werden (Hinweis auf E 14.10.1980, 1619/79 und vom 1.12.1982, 81/13/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140188.X03

Im RIS seit

06.03.1984

Dokumentnummer

JWR_1983140188_19840306X03

Rechtssatz für 84/14/0078

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/14/0078

Entscheidungsdatum

06.11.1984

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0188 E 6. März 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Die Ertragsfähigkeit einer in der äußeren Form eines Gewerbebetriebes (oder einer Landwirtschaft oder eines der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes) ausgeübten Tätigkeit muß im Regelfall durch eine größere Zahl von Jahren zu negativen Ergebnissen führen, soll ihr Ergebnis als nicht den Einkünften im Sinne des EStG zurechenbar qualifiziert werden (Hinweis auf E 14.10.1980, 1619/79 und vom 1.12.1982, 81/13/0110).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984140078.X02

Im RIS seit

06.11.1984

Dokumentnummer

JWR_1984140078_19841106X02