Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1984

Geschäftszahl

83/14/0188

Rechtssatz

Die Ertragsfähigkeit einer in der äußeren Form eines Gewerbebetriebes (oder einer Landwirtschaft oder eines der selbständigen Arbeit dienenden Betriebes) ausgeübten Tätigkeit muß im Regelfall durch eine größere Zahl von Jahren zu negativen Ergebnissen führen, soll ihr Ergebnis als nicht den Einkünften im Sinne des EStG zurechenbar qualifiziert werden (Hinweis auf E 14.10.1980, 1619/79 und vom 1.12.1982, 81/13/0110).